Die Stadt Bad Segeberg hat das endgültige Wahlergebnis der Kommunalwahl am 26.05.2013 bekanntgemacht. In einer pdf-Datei ist es auf ihrer Homepage veröffentlicht.
Zu finden ist diese unter www.badsegeberg.de Stadtleben, Rathaus, Ausschreibungen...
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann
jede oder jeder Wahlberechtigte der Stadt schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung bei dem Gemeindewahlleiter, Lübecker Str. 9, 23795 Bad Segeberg, Einspruch einlegen. Die Einspruchsfrist beginnt am 07.06.2013.
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