Der Einspruch von Jürgen Kaldewey, Seedorf, gegen die Wahl des Kreistages kam zu früh. Das stellte sich in der letzten Sitzung vom Kreiswahlausschuss am 30.05. heraus. Jürgen Kaldewey hatte im Vorfeld der Kommunalwahl beim Kreiswahlausschuss Einspruch gegen die Kandidatenliste von Bündnis 90 /Die Grünen erhoben. Aus formalen Gründen kann er das aber erst nach der öffentlichen Bekanntgabe vom endgültigen Wahlergebnis am 6.Juni. Dann kann auch jeder andere Bürger oder Bürgerin Einspruch erheben. Über den Einspruch wird dann der Kreiswahlprüfungsausschuss befinden. Der wird nach der konstituierenden Sitzung vom neuen Kreistages gebildet.
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